Auto-Unfall-Hilfe.de

Unfall-Info - Kfz-Sachverständige - Rechtsanwälte

Ersatzteilzuschläge




In der freien Marktwirtschaft steht es jedem Unternehmen frei, die Preise für Produkte selbst zu kalkulieren und festzulegen.

Ein Richtwert bildet hierbei die unverbindliche Preisempfehlung (UPE).

Im Automobilhandel werden in der Regel Ersatzteile über der UPE kalkuliert und verkauft.

Den Betrag über der UPE (Aufschlag) bezeichnet man Ersatzteilzuschlag.

Diese Ersatzteilzuschläge des entsprechenden Reparaturbetriebes werden auch in der Schadenskalkulation der Kfz-Sachverständigen ausgewiesen.

Bei den Ersatzteilzuschlägen gibt es permanenten Streit zwischen Versicherern und Geschädigten, wenn ein Fahrzeugschaden fiktiv, also nach Gutachten abgerechnet werden soll (Auszahlung des Schadens ohne Instandsetzung).

Bei der fiktiven Abrechnung kürzen ein Großteil der Versicherer die Ersatzteilpreise auf das Niveau der UPE.

Nach gefestigter Rechtsprechung müssen die Ersatzteilpreise einschließlich Ersatzteilzuschlägen bezahlt werden, sofern die fahrzeugbezogenen Vertragshändler am örtlichen Markt diese Zuschläge kalkulieren.

Diese Kürzung findet seitens der Versicherer wider besseres Wissen und vorsätzlich gegen geltendes Recht statt.

Die Position ist in der Regel nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes realisierbar.